Schulung im Juni: Der Schutzauftrag in der Kinder- und Jugendarbeit
Schulung für Ehrenamtliche aus der Verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit im Rems-Murr-Kreis
Die Regelungen zum Schutzauftrag der Jugendhilfe nach § 8a SGB VIII beziehen sich auf die Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen. Sie betreffen nicht nur Jugendämter, sondern auch alle Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit.
Bei der Fortbildung werden spezifische Fragestellungen und Herangehensweisen von ehrenamtlichen Mitarbeiter-Innen aus den Jugendverbänden zur Umsetzung des Schutzauftrages aufgegriffen.
Die Schulung bietet einen Überblick über die inhaltliche Intention des Schutzauftrags, beschreibt die besondere Situation der Verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit und die sich daraus ergebenden Anforderungen; informiert darüber, welche unterschiedlichen Formen der Kindeswohl-gefährdung (Vernachlässigung, Miss-brauch, etc.) es gibt und wie vorzugehen ist.
Aktuelle Fragen und Fallbeispiele sind erwünscht und werden bearbeitet!
Mit der Teilnahme an der Schulung kann der Anforderung von Punkt 9 der Richtlinien über die Bezuschussung des Landkreises von Jugend-erholungsmaßnahmen nachgekommen werden.
Die Schulung dauert 3,5 Stunden. Folgende Termine stehen zur Auswahl:
- 26.06.2012 18:00-21:30 in der Beratungsstelle für Familien und Jugendliche, Bahnhofstraße 64, 71332 Waiblingen
- 28.06.2012 18:00-21:30 im Kreisjugendamt Rems-Murr, Außenstelle Backnang, Erbstetter Str. 58, 71522 Backnang
Die Teilnahme ist kostenlos, um eine verbindliche Anmeldung per Fax (07191 9079-225), Mail oder Telefon bis zum 22.06. wird gebeten!
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