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1/2011: 5.1 Programme

5.1.1 Ausschreibung des Europäischen Integrationsfonds

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat nun die Ausschreibung für die drei EU-Solidaritätsfonds veröffentlicht. Für den Europäischen Integrationsfonds (EIF) stehen im Förderjahr 2011 Mittel in Höhe von knapp 14 Millionen Euro zur Verfügung. Es können Projekte mit einer Laufzeit von 1 – 3 Jahren gefördert werden.
Neu ist allerdings, dass nur Projekte mit einer beantragten Zuwendungssumme von mindestens 50.000 € pro Förderjahr genehmigt werden können.
Die Zielgruppe des EIF sind bleiberechtigte Drittstaatsangehörige. Nicht gefördert werden können: Flüchtlinge und Vertriebene, subsidiär Schutzberechtigt, EU-Bürger sowie Spätaussiedler, wenn sie deutsche Staatsangehörige sind.
Es gibt insgesamt acht Förderschwerpunkte, die in der „Aufforderung zur Einreichung von Förderanträgen“ noch genauer spezifiziert sind. Eine besondere Priorität wird darüber hinaus den Handlungsfeldern „Bildungsangebote für spezielle Zielgruppen“, „Interkultureller Dialog“ „gewaltpräventive Projekte“ beigemessen. Hier können entsprechende Projekte mit einer Anteilsfinanzierung von bis zu 75 % gefördert werden.
Als wichtige Auswahlkriterien für seine Entscheidung hat das BAMF benannt:

  • Nachhaltigkeit der Projektarbeit
  • Vernetzung/Ergänzung zu bereits bestehenden Projekten/Regelangeboten
  • Qualifizierung des Projektpersonals.

Anträge auf Förderung aus dem Europäischen Integrationsfonds können bis 6. Mai 2011 beim BAMF gestellt werden. Der Antrag muss sowohl in Schriftform (unterschriebene Papierfassung) als auch in elektronischer Form eingereicht werden. Weitere Informationen zur aktuellen Ausschreibung sowie die Antragsunterlagen sind auf der folgenden Internetseite des BAMF eingestellt: www.bamf.de/cln_103/DE/Infothek/EU-Fonds/eu-fonds-node.html

5.1.2 „Wir können alles?! 2011“

Förderung von Projekten in der Mädchenarbeit, die die Entscheidungsfähigkeit von Mädchen im Hinblick auf die Berufsorientierung unterstützen.
Das Ministerium für Arbeit und Soziales fördert mit dem Programm „Wir können alles?!“ Mädchenprojekte im Bereich der Berufswahlorientierung, die sich mit entsprechenden Angeboten an der Lebenswelt von Mädchen orientieren und diese in möglichst jungen Jahren ansprechen, wenn durch Rollenzuschreibung noch wenig Einengung besteht. Wesentlich für die Förderung sind die jeweilige mädchenspezifische Anleitung und die Nachhaltigkeit des Projekts.
Für die Projekte können Landesmittel bis max. 5.000 Euro beantragt werden. Förderfähig sind dabei alle für das Projekt unmittelbar anfallenden Kosten. Nicht finanziert werden größere (technische) Anschaffungen. Eine Eigenbeteiligung in Höhe von ca. 10 % der Gesamtkosten ist erforderlich. Die beantragten Projekte müssen im Jahr 2011 beginnen. Die Laufzeit der Projekte beträgt maximal 12 Monate. Die Antragsfrist endet am 1. April 2011.
Weitere Informationen zum Programm „Wir können alles?!“ stehen in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg: www.finanzierung.jugendnetz.de
Quelle: Servicestelle Jugend www.jugendnetz.de

5.1.3 Foto- und Videowettbewerb „Was heißt schon alt?“

Wie alt ist alt? Bis wann ist man noch jung? Wie sieht das Leben im Alter tatsächlich aus? Diese und weitere Fragen möchte der Wettbewerb kreativ beantworten.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend möchte unter anderem mit dem Foto- und Videowettbewerb ein neues, realistisches Bild vom „Alter“ in der Öffentlichkeit etablieren, denn viele traditionelle Bilder und Vorstellungen vom Alter entsprechen nicht mehr der Realität. Der Wettbewerb soll deshalb Altersbilder in Form von Fotos sowie Videoclips ins Gespräch bringen und die ganze Bandbreite und Vielfalt des Alters aufzeigen. Bewerben können sich Profis sowie Amateure als Einzelpersonen, Autorengruppen oder Schulklassen. Zugelassen sind maximal drei Beiträge pro Autor bzw. Autorin. In jeder Kategorie werden für den 1.-3. Platz Geldpreise von 3.000 Euro, 2.000 Euro und 1.000 Euro verliehen. Kategorie übergreifend werden der mit 1.000 Euro dotierte Publikumspreis für den bestbewerteten Beitrag sowie ein Sonderpreis vergeben. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2011.
Weitere Informationen zum Foto- und Videowettbewerb „Was heißt schon alt?“ stehen in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg: www.finanzierung.jugendnetz.de
Quelle: Servicestelle Jugend www.jugendnetz.de

5.1.4 Förderprogramm „Inklusion“ und Förderaktion „Miteinander gestalten“

Ab dem 1. April 2011 unterstützt die Aktion Mensch Projekte und Initiativen, die sich für die Inklusion von Menschen mit Behinderung einsetzen.
Mit neuen Fördermöglichkeiten will die Aktion Mensch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aktiv unterstützen. Hierbei steht das Thema Inklusion im Mittelpunkt. Gemeinnützige Vereine können ab April bei der Aktion Mensch Anträge einreichen. Die Förderaktion „Miteinander gestalten“ unterstützt kleinere Projekte, darunter auch lokale Initiativen zum bundesweiten Aktionstag rund um den 5. Mai, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Die Fördersumme beträgt maximal 4.000 Euro – es sind keine Eigenmittel notwendig. Förderfähig sind Honorar- und Sachkosten.
Parallel dazu wird das Förderprogramm „Inklusion“ umfangreichere Inklusionsprojekte unterstützen. Es hat eine Laufzeit von insgesamt drei Jahren mit dem Ziel Vernetzungsstrukturen zu schaffen. Die Zusammenarbeit von Organisationen, die aus der Behindertenhilfe kommen und solchen Initiativen z.B. aus dem Sozialwesen, Wirtschaft oder Sport, die bislang in diesem Bereich nicht tätig waren oder sind, ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Förderung durch die Aktion Mensch. Freie gemeinnützige Organisationen können ab 2012 Anträge stellen. Hierfür stehen pro Projekt bis zu 250.000 Euro über drei Jahre zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Förderprogramm „Inklusion“ sowie zur Förderaktion „Miteinander gestalten“ stehen in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg: www.finanzierung.jugendnetz.de
Quelle: Servicestelle Jugend www.jugendnetz.de

5.1.5 Förderprogramm „Prävention alkoholbedingter Jugendgewalt (PAJ)“

Das Programm möchte Jugendlichen vor Alkoholmissbrauch sowie alkoholbedingten Gewalttaten schützen und positives Sozialverhalten vermitteln.
Das Förderprogramm richtet sich an Jugendliche zwischen 14 und 19 Jahren, die insbesondere unter Einfluss von Alkohol aufgrund von Gewalthandlungen oder als Verkehrsteilnehmer auffällig geworden sind. Aber auch an Jugendliche, bei denen die genannten Verhaltensmuster zu erwarten sind. Eine Projektförderungen können MitarbeiterInnen und Mitarbeiter der Kommunen, Stadt- und Landkreise, der Polizei, freier Träger der Jugendarbeit oder gemeinnütziger Institutionen, die Zugang zur Zielgruppe haben und innerhalb eines örtlichen Netzwerks ein entsprechendes Projekt durchführen wollen, erhalten.
Das Programm wird in zwei aufeinander aufbauenden Phasen umgesetzt. Zunächst werden örtliche Netzwerkpartner anhand eines standardisierten Schulungskonzepts qualifiziert, die auf der Grundlage des Erlernten in einer zweiten Phase örtliche Projekte zum Thema entwickeln und umsetzen. Die Schulungstermine finden im Mai 2011 in Biberach, Stuttgart, Lahr und Bruchsal statt. Anmeldeschluss ist der 25. März 2011.
Weitere Informationen zum Förderprogramm „Prävention alkoholbedingter Jugendgewalt (PAJ)“ gibt es in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg: www.finanzierung.jugendnetz.de
Quelle: Servicestelle Jugend www.jugendnetz.de

5.1.6 „PASSgenau – aktiv vor Ort“

Das Sonderförderprogramm „PASSgenau – aktiv vor Ort“ geht in die zweite Runde: Auch 2011 fördert die Jugendstiftung Baden-Württemberg wieder Jugendprojekte von MigrantInnenorganisationen und ihren Kooperationspartnern.
Mit dem Sonderförderpro7120gramm „PASSgenau – aktiv vor Ort“ werden Projekte unterstützt, die Jugendliche mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen gemeinsam umsetzen und die zu einer besseren lokalen Vernetzung beitragen. Eine Auseinandersetzung mit den Themen „Ausbildung/Arbeit“ und/oder „Vielfalt als Chance“ ist erwünscht, aber keine Bedingung für eine Förderung.
Ansprechpartnerin in der Jugendstiftung ist Hanna Panther, Tel. (0 70 42) 8317-30.
Alle Informationen sowie das Antragsformular unter www.passgenau.jugendnetz.de.
Quelle: Servicestelle Jugend www.jugendnetz.de

5.1.7 Projektförderung der Stiftung Naturschutzfonds BW

Die Stiftung Naturschutzfonds unterstützt Natur- und Umweltschutzprojekte mit den Förderschwerpunkten Umweltbildung und biologische Vielfalt.
Für Projektförderungen aus dem Allgemeinen Stiftungshaushalt schreibt die Stiftung nachfolgend aufgeführte Förderbereiche aus: 1. Schutz der Biologischen Vielfalt, 2. Bildung und Information, 3. Naturschutz als Chance für ländliche Entwicklung, 4. Inwertsetzung von Natur und 5. Integration des Naturschutzes in der Gesellschaft. Darüber hinausgehende Naturschutzthemen sind jedoch nicht ausgeschlossen. Vorrangig sollen Projekte mit Pilotfunktion bzw. mit Modellcharakter gefördert werden, deren Nachhaltigkeit gewährleistet ist. Antragsfrist ist der 1. Mai 2011.
Des Weiteren können auch Projektanträge für Mittel aus den Ersatzzahlungen (früher Ausgleichsabgaben) gestellt werden. Diese sind jedoch im Vorfeld mit den entsprechenden Regierungspräsidien abzustimmen und können nur über diese bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden. Antragsfrist ist der 15. Juni 2011.
Weitere Informationen zur Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg finden sich in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg: www.finanzierung.jugendnetz.de
Quelle: Servicestelle Jugend www.jugendnetz.de

5.1.8 Zentraler Aufruf der Europäischen Kommission für die Aktion 3.2

Die EU-Kommission hat einen zentralen Projektaufruf gestartet für die „Aktion 3.2 – Jugend in der Welt: Zusammenarbeit mit anderen Ländern als den Nachbarländern der Europäischen Union“. Durch die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen Projekte unterstützt werden, mit denen die Zusammenarbeit im Jugendbereich zwischen Programmländern von JUGEND IN AKTION und anderen Ländern als den Benachbarten Partnerländern der Europäischen Union, die im Jugendbereich Vereinbarungen mit der Europäischen Union geschlossen haben, gefördert wird.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.jugendfuereuropa.de/unsere-informationsangebote/news/7374/
Quelle: Newsletter CVJM

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