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Freiwilliges Soziales Jahr

(M)Ein FSJ beim Kreisjugendring Rems-Murr e.V.

Wir, der KJR Rems-Murr e.V, sind der Zusammenschluss der kreisweiten verbandlichen Jugendarbeit und somit die jugendpolitische Interessensvertretung von ca. 70.000 Jugendlichen in 47 Jugendverbänden. Für Mitgliedsverbände und Öffentlichkeit wirken wir als vielseitige Servicestelle und als fachkompetenter Partner. Wir gestalten Jugendpolitik aktiv mit und führen eigene Projekte durch.

Darüber hinaus ist der KJR Rems-Murr e.V. anerkannter Träger für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Als Träger sind wir dafür zuständig, zwischen den Beweggründen und Interessen der Freiwilligen und den Interessen und Anforderungen der Einsatzstellen zu vermitteln. Um das sicher zu stellen, werden Vereinbarungen zwischen dem Träger, der Einsatzstelle und den Freiwilligen geschlossen. Auch gehört die individuelle Betreuung der Freiwilligen sowie die Organisation und Durchführung der Seminare zu unseren Aufgaben.

Was ist ein FSJ?

Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ist ein Jahr, in dem junge Frauen und Männer (zwischen 16 und 26 Jahren) in einer sozialen Einrichtung arbeiten. Es ist die ideale Gelegenheit, etwas Praktisches zu tun, sich für andere Menschen zu engagieren und ein soziales Arbeitsfeld kennen zu lernen. Darüber hinaus kann die bildungs- und erfahrungsreiche Zeit im FSJ zur persönlichen Weiterentwicklung und Berufsorientierung genutzt werden. Einen Freiwilligendienst zeichnen die regelmäßigen Seminare aus, die neben der Arbeit in einer sozialen Einrichtung ein fester Bestandteil des Dienstes sind.

Informationen zum FSJ:

  • Die Dauer beträgt in der Regel 12 Monate. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist nach Absprache möglich.
  • Der Dienst beginnt in der Regel zum 01. September des Jahres.
  • Die Arbeitszeit beträgt 35 Std./Woche. Die Dienstzeiten sind in der jeweiligen Einsatzstelle geregelt. Je nach Einsatzstelle können die Dienstzeiten variieren.
  • Der Jahresurlaub beträgt 26 Arbeitstage bei einer FSJ Zeit von 12 Monaten.
  • Teilnahmepflicht an 25 Bildungstagen.
  • FSJ-Dienstleistende haben Anspruch auf Zahlung eines Taschengeldes, Verpflegungskostenzuschusses und auf einen Fahrtkostenzuschuss. Die Zuschüsse regeln die Gemeinden.
  • Nach Beendigung des FSJ ist die Ausstellung einer Beurteilung/Bescheinigung durch den Träger verpflichtend, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kann bei der EST beantragt werden.

Welche Vorteile bringt ein FSJ?

  • Persönliche Fähigkeiten und Stärken kennenlernen, weiterentwickeln und neue erwerben.
  • Berufliche Orientierung sammeln.
  • Anerkennung des Fachabiturs möglich.
  • Übergang zwischen Schule und Studium oder Berufseinstieg sinnvoll überbrücken.
  • Ein FSJ kann als Wartesemester für die Bewerbung auf einen Studienplatz geltend gemacht werden und in verschiedenen Studiengängen zu Sozialpunkten führen.
  • Ein Freiwilligendienst verbessert deine Chancen auf einen Ausbildungsplatz im pflegerischen, sozialen und pädagogischen Bereich, aber auch in vielen anderen Berufen.
  • Erwerb der Card für Jugendleiter*innen durch die Bildungsseminare.

Wir als Einsatzstelle

Neben unserer Funktion als Träger kann das FSJ auch bei uns im Kreishaus absolviert werden. Jährlich bieten wir zwei freie FSJ –  Stellen beim Kreisjugendring Rems- Murr e.V. an. Das Arbeitsfeld umfasst Veranstaltungsplanung und Veranstaltungsorganisation, konkrete Projektarbeiten, Bürotätigkeiten, Verleihbereich, Arbeiten am PC, Fahrdienste, Hausmeisterarbeiten und den Einsatz im Bereich der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Freizeiten.

Alle Fragen von A-Z zum FSJ im Allgemeinen kannst Du hier nachlesen: https://pro-fsj.de/de/bis-z – Wir freuen uns über Deine Kontaktaufnahme mit uns!

Infos zur Bewerbung

Bitte sendet eure Bewerbung am besten direkt an die gewünschte Einsatzstelle. Alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit im Rems Murr Kreis sind potentiell als Einsatzstelle für ein FSJ möglich.

Hier findet ihr eine aktuelle Übersicht an Stellen unserer Einsatzstellen im Rems-Murr-Kreis.“

Bei der Bewerbung gilt Folgendes unbedingt zu beachten:
Das Sozialgesetzbuch (SGB III, § 344) schreibt vor, dass für Sie ein im Verhältnis sehr hoher Beitrag zur Arbeitslosenversicherung abgeführt werden muss, wenn Sie vier Wochen vor Beginn des FSJ/BFD sozialversicherungspflichtig arbeiten. Wir können deshalb Verträge nur eingehen, wenn Sie 4 Wochen vor Beginn keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen.

Download: „KJR-RMK FSJ-Webflyer – 2019“ [.pdf | 1,0 MB]

Ansprechpartnerin für ein FSJ beim KJR Rems-Murr e.V. ist:

Laura Simo

  • Projektreferentin | Pädagogische Betreuung des FSJ
  • Fon:07191 9079-216
    E-Mail Kontakt
FSJ_Förderer
„Unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.“

Kontakt-Info

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