2/2009: 5.1. 1. Förderprogramm des Kreisjugendring Rems-Murr e.V.
Mitgliedsorganisationen des Kreisjugendring Rems-Murr e.V. oder deren Mitglieder können Zuschüsse für besondere Aktivitäten im Rahmen ihrer Jugendarbeit erhalten. Es können Aktivitäten gefördert werden, die im Rahmen der vom Kreisjugendring akquirierten Fördermittel bestimmungsgemäß weitergegeben werden können.
Für das Jahr 2009 können insgesamt 10.000 Euro vergeben werden.
Förderfähige Themen sind:
- Unterstützung und Qualifizierung von Jugendlichen im Übergang von der Schule in den Beruf
- Kooperationsprojekte mit Migrantenorganisationen
- Aktive Ansätze zur Öffnung der Vereinsarbeit für Jugendliche mit Migrationshintergrund
- Projekte zur Öffnung der Jugendarbeit für Jugendliche mit Behinderungen
Für das Jahr 2009 sind Anträge auch noch rückwirkend für Aktivitäten ab dem 1.1.2009 möglich.
Die Ausgaben müssen das Jahr 2009 betreffen. Förderfähig sind Honorare und Sachmittel. Keine Verpflegung und keine abschreibungspflichtigen Gegenstände. Je Projekt ist eine Förderung bis maximal 1.000 Euro möglich. Je Organisation/Verein können ebenfalls maximal 1.000 Euro bewilligt werden. Der Förderhöchstbetrag kann sich auf mehrere Anträge/Projekte verteilen.
Antragsfrist für das Jahr 2009 ist der 15.11.2009. Die Abrechnung muss bis zum 5.12.2009 beim Kreisjugendring vorliegen. Der Vorstand des Kreisjugendrings entscheidet im Rahmen dieser Vorschriften und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Für das Jahr 2010 werden die förderfähigen Themen und das Vergabevolumen bei der Mitgliederversammlung im Januar bekannt gegeben/beschlossen.
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