2/2012: 5.2 Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Vereine / Verbände & Freizeitmaßnahmen zur Unterstützung von Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen
Mit dem Bildungspaket werden rückwirkend zum 1. Januar 2011 Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt und gefördert. Neben anderem werden Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen im Bereich Sport, Kultur, Freizeit gefördert.
Hierfür stehen jedem Kind / Jugendlichen zehn Euro pro Monat zur Verfügung. Dieses Geld kann beispielsweise für die Musikschule, den Fußballverein, den Kinderzirkus oder die Vereins-Freizeit eingesetzt werden.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Einen Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungspaket haben Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 25 Jahren. Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit erhalten nur Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind.
Falls Kinder / Jugendliche keine Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für monatliche Vereinsbeiträge in Anspruch nehmen, können diese Mittel (bis max. 120€/Jahr) auch gebündelt für Teilnehmebeiträge zu Freizeitmaßnahmen eingesetzt werden.
Diese Leistung wird direkt auf Antrag der Familie an den Leistungsanbieter (Verein/Verband) ausbezahlt; hier wäre es hilfreich, wenn der Freizeitanbieter im Vorfeld mit den Eltern klärt, ob entspr. Leistungen bisher in Anspruch genommen werden bzw. für die Freizeit in Anspruch genommen werden wollen.
Bei Kindern, die für eine Freizeit Zuschüsse des Kreises für Kinder aus Familien mit geringem Einkomme erhalten, kann auf Wunsch über das Bildungs- und Teilhabepaket der Eigenanteil abgerechnet werden. Dies kann intern über den Fachbereich Jugendarbeit abgewickelt werden.
Ansonsten stellen Familien, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgeld beziehen, den Antrag beim Jobcenter Rems-Murr: 07151 / 9519-670
Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen, richten ihren Antrag an den Geschäftsbereich Soziales des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis: 07151/501-1453
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