1/2010: 3.1. KICK §8a: Schutzauftrag in der Kinder- und Jugend(sozial)arbeit
15. März 2010 von 9.00 – 17.00 Uhr im Haus der Jugend in Backnang
Die Regelungen zum Schutzauftrag der Jugendhilfe nach § 8a SGB VIII beziehen sich auf die Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen. Sie betreffen nicht nur Jugendämter sondern auch alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, also auch die Kinder- und Jugendarbeit.
Auf der Fortbildung werden spezifische Fragestellungen und Herangehensweisen von MitarbeiterInnen aus der Jugend(sozial)arbeit zur Umsetzung des Schutzauftrages aufgegriffen.
Die Fortbildung bietet einen Überblick über die inhaltliche Intention des Schutzauftrags, zeigt, welche Änderungen sich mit den Neuregelungen ergeben, beschreibt die besondere Situation der Kinder- und Jugendarbeit und die sich daraus ergebenden Anforderungen im Hinblick auf das neue Gesetz, informiert darüber, welche unterschiedlichen Formen der Kindeswohlgefährdung (Vernachlässigung, Missbrauch, etc.) es gibt und wie vorzugehen ist.
Aktuelle Fragen und Fallbeispiele sind während der gesamten Fortbildung erwünscht und werden bearbeitet!
Für MitarbeiterInnen aus der Jugendarbeit im Rems-Murr-Kreis. Noch wenige Restplätze frei!
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