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1/2013: 4.2 Fortbildungen

4.2.1. Juleica: Die neue Ausbildung startet im April

Auch in diesem Jahr wird in einer Kooperation zwischen dem Kreishaus der Jugendarbeit und den Volkshochschulen im Rems-Murr-Kreis die Ausbildung zum Jugendleiter bzw. zur Jugendleiterin angeboten. Zielgruppen für diese Ausbildung sind Ehrenamtliche in der Jugendarbeit, sowie Absolventen und Absolventinnen des Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres.
Wer das in Blöcken aufgeteilte Kursprogramm durchläuft, erwirbt wichtige Kenntnisse in den Grundlagen und Methoden der Jugendarbeit und ist am Ende gut geschult für den praktischen Einsatz in Jugendgruppen. Als Bestätigung gibt es die begehrte „Juleica“, die Jugendleitercard. Die war schon häufig als Qualifizierungsnachweis für Bewerbungen äußerst nützlich. Und so ganz nebenbei bringt die „Juleica“ auch manche Vergünstigung mit sich: Bahncard-Ermäßigung, reduzierter Eintritt in Freibäder, Kinos, Museen…
Die von Fachreferenten des Kreishauses der Jugendarbeit Rems-Murr durchgeführte Schulung vermittelt in Theorie und Praxis wichtige Grundlagen und Methoden für die Jugendarbeit. Sehr eng sind die Themen der insgesamt sieben Einheiten – vier Samstage, drei Abende – an der Praxis von Jugendgruppen orientiert: Entwicklungsphasen einer Gruppe, Führung und Leitung, Konfliktmanagement, Finanzen, Interkulturelle Kompetenzen, Werte vermitteln – Urteilen lernen, Recht und Haftung,  Umgang mit Rechtsextremismus… sind nur einige der Überschriften. Methodische Anregungen, etwa für kreative Gruppenspiele für drinnen und draußen, gehören selbstverständlich auch dazu.
Für die diesjährige Schulung, die am 13. April in Backnang beginnt, sind noch einige Plätze frei.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, die Kosten, inklusive Material und Verpflegung, betragen 50 Euro. Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich. Interessierte können sich hier nähere Infos holen und sich anmelden:


4.2.2. § 8a SGB VIII – „Der Schutzauftrag in der Kinder- und Jugendarbeit“

Die Regelungen zum Schutzauftrag der Jugendhilfe nach § 8a SGB VIII beziehen sich auf die Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen. Sie betreffen nicht nur Jugendämter, sondern auch alle Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit.
Bei der Fortbildung werden spezifische Fragestellungen und Herangehensweisen von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen aus den Jugendverbänden zur Umsetzung des Schutzauftrages aufgegriffen.
Die Schulung dauert 3,5 Stunden. Folgende Termine stehen zur Auswahl:

  • 25.05.13, 09:00-12:30, Beratungsstelle für Familien und Jugendliche, Bahnhofsstrasse 64, 71332 Waiblingen
  • 28.06.13, 18:00-21:30, Beratungsstelle für Familien und Jugendliche, Bahnhofsstrasse 64, 71332 Waiblingen

Anmeldung und weitere Informationen unter:
Kreisjugendamt, Fachbereich Jugendarbeit
Marktstr. 48
71522 Backnang
Tel. 07191-9079-0
Fax 07191-9079-225
sekretariat[at]jugendarbeit-rm.de

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