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§ 8a: Kick „Der Schutzauftrag in der Kinder- und Jugendarbeit“

Fortbildung für Ehrenamtliche aus der Kinder- und Jugendarbeit im Rems-Murr-Kreis
15. Mai 2010 10 – 16 Uhr Waiblingen

Die Regelungen zum Schutzauftrag der Jugendhilfe nach § 8a SGB VIII beziehen sich auf die Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen. Sie betreffen nicht nur Jugendämter sondern auch alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, also auch die Kinder- und Jugendarbeit.

Auf der Fortbildung werden spezifische Fragestellungen und Herangehensweisen von MitarbeiterInnen aus der Jugend(sozial)arbeit zur Umsetzung des Schutzauftrages aufgegriffen.

Die Fortbildung bietet einen Überblick über die inhaltliche Intention des Schutzauftrags, zeigt, welche Änderungen sich mit den Neuregelungen ergeben,  beschreibt die besondere Situation, gerade auch mit Blick auf die verbandliche Kinder- und Jugendarbeit (Freizeiten, Gruppenstunden, usw.)
und die sich daraus ergebenden Anforderungen im Hinblick auf das neue Gesetz, informiert darüber, welche unterschiedlichen Formen der Kindeswohlgefährdung (Vernachlässigung, Missbrauch, etc.) es gibt und wie vorzugehen ist.

Aktuelle Fragen und Fallbeispiele sind während der gesamten Fortbildung erwünscht und werden bearbeitet!

Referentin

Maria Nesselrath, Dipl. Sozialpädagogin, Zusatzausbildungen als Supervisorin, Psychodramaleiterin, Theaterpädagogin. Fr. Nesselrath ist seit  mehreren Jahren als Supervisorin und Fachreferentin sowie in der Fort- und Weiterbildung tätig. Sie führt im Auftrag der Akademie der Jugendarbeit Baden-Württemberg vielfältige Fortbildungen zum Schutzauftrag in der Kinder- und Jugendarbeit durch.

Inhalte

Orientierungen: Was bedeutet KICK für die Kinder- und Jugendarbeit und das Ehrenamt

  • Strukturmaximen der Kinder- und Jugendarbeit und das KICK. Chancen und Risiken

Rechtliche Grundlagen und Begriffsklärung

  • Formen der Kindeswohlgefährdung und gewichtige Anhaltspunkte
  • Erfahrene Fachkräfte, Vereinbarungen, Datenschutz

Sensibilisierung für die sog. „gewichtigen Anhaltspunkte“ (Ahas)

  • Altersdifferenzierung: mögliche Ahas bei Kindern, Teenies, Jugendlichen
  • Geschlechterdifferenzierte Ahas
  • Differenzierungen nach jugendkulturellen Szenen

Anhaltspunkte für die Kindeswohlgefährdung einschätzen

  • Aufmerksame Beobachtung im vielfältigen Alltag der Kinder- und Jugendeinrichtung
  • Gespräch mit Clique / besten Freund od. Freundin des Kindes / Jugendlichen
  • Gespräch mit den Eltern

Handeln

  • Dokumentation
  • Prüfung der „Schnittmengen“ mit anderen Diensten und Einrichtungen
  • Kooperation und Vernetzung

Anmeldung und weitere Informationen

Kreisjugendring Rems Murr e.V.
Marktstr. 48
71522 Backnang
Tel.  07191-9079-0
Fax  07191-9079-225
info[a]jugendarbeit-rm.de

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