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Bürokratie bremst Jugendliche [Nachtrag 17.07.17]

Bund plant Gesetzesänderung zum Jugendschutz – Verbände protestieren bei Abgeordneten

Jugendschutz Bauwagen und selbst verwalteten Jugendtreffs kann das Aus drohen, wenn der Bund einen neuen Jugendschutzparagrafen beschließt. Der Grund ist überbordende Bürokratie. Renate Allgöwer

Stuttgart – Sie treffen sich in Bauwagen oder in Räumen der Kirche oder der Gemeinde. Einfach um zusammen zu sein oder vielleicht ein gemeinsames Projekt zu machen. Die lockeren Treffs der offenen Jugendarbeit sind beliebt. Besonders in den Stadtteilen und auf dem Land.

Diesen Treffs droht jetzt das Aus durch die von der Bundesregierung geplante Novelle des achten Buches des Sozial¬gesetzbuches. Das Familienministerium will den Schutz der Kinder und Jugend¬lichen vor Übergriffen erhöhen und hat in den Bauwagen und vergleichbaren Treffpunkten eine Schutzlücke ausgemacht. Künftig sollen alle Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit einer Meldepflicht unterliegen. So sieht es der neue Paragraf §48 b vor. Die Vorschrift könnte geschätzt 20 000 selbst verwaltete Gruppen betreffen.

Dagegen laufen Jugendverbände von den Stadtjugendringen über die Landesvebände bis zum Bundesjugendring Sturm. Jürgen Dorn, der Geschäftsführer des Landesjugendrings, hat etwa an den CDU-Fraktionschef und Tuttlinger Abgeordneten Volker Kauder appelliert, sich gegen den neuen Paragrafen auszusprechen, der Stadtjugendring Geislingen hat seine Bundestagsabgeordneten angeschrieben und ist auf positive Resonanz gestoßen. Die konzertierte Aktion der Jugendverbände zieht sich durch die ganze Republik.

Der geplante Paragraf habe keinen Schutzeffekt, argumentieren die Verbände. Es sei nicht einmal klar, was eigentlich eine Einrichtung sein soll. Bauwagen würden wahrscheinlich schon unter den Begriff fallen, vermutet der Bundesjugendring.

Martin Bachhofer, der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg, befürchtet, dass Bürgermeister Jugendlichen keine Räume mehr überlassen werden, aus Angst vor der Bürokratie. Gemeldet werden muss, wo die Einrichtung ist, wann sie angefangen hat, wer verantwortlich ist. “Das Gesetz produziert einen hohen bürokratischen Aufwand, der steht in keinem Verhältnis zur Wirksamkeit‘‚, sagt Bachhofer.

Das Gesetz sei so wenig durchdacht, dass nicht einmal klar sei, wer melden müsste. “Muss die Gemeinde sehen, welche Treffs es gibt, oder macht das das Kreisjugendamt?“ Offen sei auch, was der öffentliche Träger machen müsse, wenn er die Meldung bekomme. Muss er regelmäßig kontrollieren, in welchen Abständen? Bachhofer hält das Vorhaben für nicht praktikabel.

In Baden-Württemberg ist kein Übergriff aus dem Bereich der offenen Jugendarbeit bekannt. Auch die 200 Fachkräfte aus allen Ländern, die im bundesweiten Kooperationsverbund offene Kinder- und Jugendarbeit zusammengeschlossen seien, hätten noch nie von einem Fall berichtet, sagt Bachhofer. Jedoch sei bundesweit ein Fall bekannt geworden, und zwar aus Schwerin, dem Wahlkreis der bisherigen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD).

Bachhofer ist angesichts des bürokratischen Aufwands und der unklaren Lage besorgt: “Da machen die Jugendräume lieber zu.“ Das wäre aus Sicht der Jugendarbeit fatal. Die Jugendverbände warnen schon jetzt davor, dass Jugendliche davor zurückschrecken könnten, in diesen selbst verwalteten Treffs Verantwortung zu übernehmen. “Die Regelung bremst das ehrenamtliche Engagement aus. Da werden Sachen bedroht, die man echt brauchen kann“, meint Bachhofer.

Die Jugendverbände erkennen in der Meldepflicht ohnehin keinen wirkungsvollen Schutz vor Übergriffen. “Man sollte die selbst verwalteten Treffs nicht stärker kontrollieren, man sollte ihnen Unterstützungsangebote machen“, rät Bachhofer. Er fände es hilfreicher, wenn die Jugendämter zum Beispiel, wenn sie den Treffs etwa bei der Kassenführung unter die Arme greifen, auch den Kinderschutz ansprechen.

In dasselbe Horn stößt auch Lisi Maier, die Vorsitzende des Bundesjugendrings. “Wenn die Bundesregierung Kinder und Jugendliche wirksam schützen will, muss sie in Prävention und Beratungsangebote investieren, statt Gesetze beschließen zu lassen, die viel Bürokratie und absehbar Chaos für offene Einrichtungen bringen“, erklärte sie.

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen im April beschlossen. Anfang Juni hat der Bundesrat aber vorgeschlagen, den kritisierten Paragrafen zu streichen. Innerhalb der Regierung wird nach Auskunft des Familienministeriums jetzt die Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats abgestimmt. Wann sich das Kabinett damit befasse, stehe nicht fest.

Quelle: Stuttgarter Zeitung

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Nachtrag vom 17.07.2017:

Es gibt Neuerungen bei der SGB VIII-Reform!  Mehr Informationen unter: AGJF

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